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   BVerwG, 22.02.1985 - 8 C 123.83   

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BVerwG, 22.02.1985 - 8 C 123.83 (https://dejure.org/1985,1935)
BVerwG, Entscheidung vom 22.02.1985 - 8 C 123.83 (https://dejure.org/1985,1935)
BVerwG, Entscheidung vom 22. Februar 1985 - 8 C 123.83 (https://dejure.org/1985,1935)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verwaltungsgerichtsverfahren - Wiedereinsetzung - Verfahrensfehler - Vorinstanz - Zurückverweisung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1985, 484
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 17.01.1980 - 5 C 32.79

    Frage nach der Zulässigkeit einer bedingten Rechtsmitteleinlegung -

    Auszug aus BVerwG, 22.02.1985 - 8 C 123.83
    Die Wiedereinsetzung bedarf im gerichtlichen Verfahren einer ausdrücklichen Entscheidung (vgl. Urteil vom 17. Januar 1980 - BVerwG 5 C 32.79 - BVerwGE 59, 502 [308 f.]), an der es hier fehlt.
  • BVerwG, 21.10.1975 - VI C 170.73

    Voraussetzungen der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Fristgemäße

    Auszug aus BVerwG, 22.02.1985 - 8 C 123.83
    Der Wiedereinsetzungsantrag der Klägerin ist mangels rechtzeitigen Vertrags der zu seiner Begründung dienenden Tatsachen innerhalb der Antragsfrist nach § 60 Abs. 2 Satz 1 VwGO unzulässig (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. Oktober 1975 - BVerwG VI C 170.73 - BVerwGE 49, 252 [254] m.weit.Nachw.).
  • BGH, 07.10.1981 - IVb ZB 825/81

    Berufung - Verwerfung - Sofortige Beschwerde - Versäumung der

    Auszug aus BVerwG, 22.02.1985 - 8 C 123.83
    Diese Chance würde, worauf der Bundesgerichtshof zu den inhaltsgleichen Vorschriften der §§ 237 und 238 Abs. 3 ZPO zutreffend hinweist (Beschlüsse vom 7. Oktober 1981 - IV b ZB 825/81 - FamRZ 82, 163 und vom 14. Oktober 1981 - IV b ZB 638/80 - FamRZ 82, 161), entwertet, wenn das Rechtsmittelgericht die Entscheidung über einen in der Vorinstanz unbeschieden gebliebenen Wiedereinsetzungsantrag selbst treffen dürfte.
  • BVerfG, 15.01.1980 - 2 BvR 920/79

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Auszug aus BVerwG, 22.02.1985 - 8 C 123.83
    Denn diese gesetzliche Regelung eröffnet dem Betroffenen, da das Rechtsmittelgericht an die Gewährung der Wiedereinsetzung gebunden ist (vgl. BVerfG, Beschluß vom 15. Januar 1980 - 2 BvR 920/79 - BVerfGE 53, 109 [113]), eine rechtlich gesicherte Chance, daß das nach § 60 Abs. 4 VwGO zuständige Gericht ihm endgültig Wiedereinsetzung gewährt.
  • BGH, 14.10.1981 - IVb ZB 638/80

    Feriensache - Gesetzliche Unterhaltspflicht - Verhandlung mit Scheidungssache

    Auszug aus BVerwG, 22.02.1985 - 8 C 123.83
    Diese Chance würde, worauf der Bundesgerichtshof zu den inhaltsgleichen Vorschriften der §§ 237 und 238 Abs. 3 ZPO zutreffend hinweist (Beschlüsse vom 7. Oktober 1981 - IV b ZB 825/81 - FamRZ 82, 163 und vom 14. Oktober 1981 - IV b ZB 638/80 - FamRZ 82, 161), entwertet, wenn das Rechtsmittelgericht die Entscheidung über einen in der Vorinstanz unbeschieden gebliebenen Wiedereinsetzungsantrag selbst treffen dürfte.
  • BSG, 12.06.1992 - 11 RAr 65/91

    Arbeitslosenunterstützung - Aufenthalt - Arbeitslosengeld - Verfügbarkeit -

    Haben die Vorinstanzen den Wiedereinsetzungsantrag - wie hier - übergangen, weil sie ihn für gegenstandslos hielten, so ist das Revisionsgericht das in § 67 Abs. 4 S 1 Sozialgerichtsgesetz (SGG) bezeichnete Gericht, bei dem mit der Revision die Entscheidung über die Klage angefallen ist (BGHZ 7, 280, 293; BGH NJW 1982, 1873, 1874 [BGH 31.03.1982 - IVb ZR 661/80]; Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) NVwZ 1985, 484; BFHE 124, 487, 492; 137, 399, 401).

    Bedenken gegen die Entscheidung über die Wiedereinsetzung durch das Rechtsmittelgericht für den Zugang zu Vorinstanzen bestehen nur, soweit die Unanfechtbarkeit von Wiedereinsetzungen durch die Vorinstanz tangiert werden könnte (§ 67 Abs. 4 S 2 SGG; BGH FamRZ 1982, 161, 163; Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) NVwZ 1985, 484).

  • VGH Bayern, 27.09.2021 - 15 ZB 20.32485

    Erfolgloses Rechtsmittel eines Asylbewerbers aus Jordanien

    Aus dem Umstand, dass das Verwaltungsgericht ohne Weiteres von der Zulässigkeit der Klage ausging, kann nicht auf eine konkludente Wiedereinsetzung geschlossen werden (BVerwG, U.v. 17.1.1980 - 5 C 32.79 - BVerwGE 59, 302 = juris Rn. 12 ff.; U.v. 22.2.1985 - 8 C 123.83 - NVwZ 1985, 484 = juris Rn. 8; U.v. 15.1.1991 - 9 C 96.89 - NVwZ-RR 1991, 443 = juris Rn. 18; B.v. 22.11.1994 -6 B 29.94 - NVwZ-RR 1995, 232 = juris Rn. 2 ff.; BSG, B.v. 2.7.2007 - B 2 U 41/07 B - juris Rn. 3; NdsOVG, U.v. 21.1.1991 - 21 L 324/89 - juris Rn. 32; ThürOVG, B.v. 13.11.2002 - 3 ZKO 259/99 - juris Rn. 6).

    Weil aber grundsätzlich der judex a quo mit Bindung gegenüber der nächsten Instanz zu entscheiden hat, ist bei einem in der Vorinstanz gestellten, dort aber übergangenen Wiedereinsetzungsgesuch die Rechtsmittelinstanz grundsätzlich nicht (erst-) entscheidungsbefugt, wenn dem Betroffenen hierdurch die rechtlich gesicherte Chance entgeht, dass das an sich nach § 60 Abs. 4 VwGO zuständige Gericht ihm endgültig Wiedereinsetzung gewährt (BVerwG, U.v. 22.2.1985 - 8 C 123/83 - NVwZ 1985, 484 = juris Rn. 9).

    Das demnach bestehende Gebot, insoweit eine Entscheidung des zunächst zur Entscheidung berufenen Gerichts (durch Zurückverweisung der Sache) herbeizuführen, gilt jedoch nur als Grundsatz und vermag ausnahmsweise dann nicht durchzugreifen, wenn aus Rechtsgründen die Möglichkeit einer positiven Bescheidung des Wiedereinsetzungsgesuchs von vornherein ausscheidet (BVerwG, U.v. 22.2.1985 a.a.O. juris Rn. 9).

  • VGH Baden-Württemberg, 21.05.1996 - 1 S 2716/95

    Wiedereinsetzung: ausdrückliche Entscheidung des Gerichts erforderlich; Befugnis

    Die Wiedereinsetzung im gerichtlichen Verfahren bedarf einer ausdrücklichen Entscheidung (wie BVerwG, Urt vom 22.2.1985 - 8 C 123/83 -, NVwZ 1985, 484).

    Da das Verwaltungsgericht nicht - wie es § 60 VwGO voraussetzt - eine ausdrückliche Entscheidung über die Wiedereinsetzung im gerichtlichen Verfahren getroffen hat (vgl. BVerwG, Urt. v. 22.2.1985 - 8 C 123.83 -, NVwZ 1985, 484), ist auch die durch § 60 Abs. 5 VwGO geregelte Bindungswirkung des Rechtsmittelgerichts nicht eingetreten (vgl. nochmals BVerwG, Urt. v. 22.2.1985, a.a.O. und BVerwG, Beschl. v. 11.11.1987, NVwZ 1988, 531; vgl. auch § 512, 548 ZPO).

    Daraus ergibt sich auch, daß das Rechtsmittelgericht befugt ist, eine Entscheidung des zunächst zur Entscheidung berufenen Gerichts im Wege der Zurückverweisung der Sache herbeizuführen (vgl. BVerwG, Urt. v. 22.2.1985, a.a.O.).

    Das ist jedenfalls bei unstatthaften oder aus anderen Gründen unzulässigen Wiedereinsetzungsanträgen der Fall (vgl. nochmals BVerwG, Urt. v. 22.2.1985, a.a.O.).

  • BGH, 20.05.2014 - VI ZR 384/13

    Berufungsverfahren: Nachholung einer in erster Instanz unterbliebenen

    Außerdem ist eine "rechtlich garantierte Chance" auf die Herbeiführung einer nach Auffassung des Rechtsmittelgerichts unrichtigen unanfechtbaren Entscheidung des Vorderrichters - wie sie von den Befürwortern einer ausschließlichen Zuständigkeitsregelung in § 237 ZPO gesehen wird - dem deutschen Rechtssystem fremd (vgl. zu § 60 VwGO: BVerwG, NVwZ 1985, 484; Schoch/Schneider/Bier VwGO, 24. Ergänzungslieferung § 60 Rn. 71).
  • BVerwG, 12.06.2020 - 8 B 8.20

    Folgen der Übergehung eines Antrags auf Wiedereinsetzung in die versäumte

    Aus Gründen der Prozessökonomie gilt dies jedoch ausnahmsweise nicht, wenn eine positive Entscheidung über den Antrag von vornherein ausscheidet, etwa bei unstatthaften oder sonst unzulässigen Anträgen (BVerwG, Urteil vom 22. Februar 1985 - 8 C 123.83 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 145).
  • BVerwG, 20.06.1995 - 1 C 38.93

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsfrist -

    Der darauf zielende Antrag der Klägerin vom 6. März 1995 ist wegen Versäumung der Antragsfrist und mangels rechtzeitigen Vertrags der zu seiner Begründung dienenden Tatsachen unzulässig; dies zu entscheiden, ist das Rechtsmittelgericht unbeschadet der Bestimmung des § 60 Abs. 4 VwGO befugt (vgl. Urteil vom 22. Februar 1985 - BVerwG 8 C 123.83 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 145, S. 46 f.).
  • BVerwG, 30.06.2010 - 8 B 37.10

    Obliegenheit bei Sachverhaltsermittlung; Prozessökonomie bei

    Aus Gründen der Prozessökonomie kann von einer Zurückverweisung abgesehen werden, wenn die Möglichkeit einer positiven Bescheidung des Wiedereinsetzungsgesuchs von vornherein rechtlich ausscheidet (Urteil vom 22. Februar 1985 - BVerwG 8 C 123.83 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 145).
  • BSG, 24.03.1993 - 9a RV 17/92

    Einschreiben - Rechtsmittelbelehrung - Zustellung

    Der Beteiligte hat nach der Zurückverweisung die Chance, in der Vorinstanz eine endgültige Wiedereinsetzung zu erhalten, weil das Rechtsmittelgericht an die Gewährung der Wiedereinsetzung gebunden ist (vgl dazu BGH NJW 1982, 1873, 1874; BVerwG NVwZ 1985, 484, 485; BFHE 137, 399, 403 f; BSG SozR 3-4100 § 103 Nr. 8).
  • VGH Hessen, 11.09.1989 - 13 UE 495/89

    Voraussetzung und Folgen der Erledigung nach AsylVfG § 33

    Die Annahme einer konkludenten Wiedereinsetzung in den vorigen Stand verbietet sich, abgesehen davon, daß ein entsprechender Wille des Gerichtes nicht erkennbar ist, im übrigen schon deshalb, weil es im Bereich des Verwaltungsprozeßrechtes eine konkludente Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht gibt (BVerwG, Urteil v. 17. Januar 1980 - BVerwG 5 C 32.79 - BVerwGE 59, 302 ; Urteil v. 22. Februar 1985 - BVerwG 8 C 123.83 -, NVwZ 1985, 484 ).
  • VGH Hessen, 11.09.1989 - 13 UE 1667/85

    Erledigung nach AsylVfG § 33

    Die Annahme einer konkludenten Wiedereinsetzung in den vorigen Stand verbietet sich, abgesehen davon, daß ein entsprechender Wille des Gerichtes nicht erkennbar ist, schon deshalb, weil es im Bereich des Verwaltungsprozeßrechtes eine konkludente Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht gibt (BVerwG, Urteil v. 1,7. Januar- 1980 - BVerwG 5 C 32.79 -, BVerwGE 59, 302 ; Urteil v. 22. Februar 1985 - BVerwG 8 C 123.83 -, NVwZ 1985, 484 ).
  • BVerwG, 28.11.1986 - 8 C 34.86

    Wiedereinsetzung in vorigen Stand - Versäumung der Widerspruchsfrist

  • VGH Baden-Württemberg, 20.05.1996 - 1 S 2716/95

    Übergangenes Wiedereinsetzungsgesuch - Entscheidungszuständigkeit des

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